Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website webott.de.
WebOtt geht davon aus, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für die Website webott.de nicht gilt, da sie insbesondere weder eine digitale Dienstleistung erbringt, noch den digitalen Abschluss eines konkreten Dienstleistungsvertrages ermöglicht.
WebOtt ist jedoch bemüht, diese Website freiwillig im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie das BFSG mit BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Dies Website ist mit den Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit weitestgehend vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die AGB, die Datenschutzerklärung und die Barrierefreiheitserklärung sind schwer lesbar. Dies ergibt sich aus der erforderlichen Rechtssicherheit der Formulierungen.
Diese Erklärung wurde am 24.02.2025 erstellt. Sie wurde seither noch nicht überprüft.
Der Erklärung liegt eine Selbstbewertung durch WebOtt zu Grunde.
Die Meldung etwaiger Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und die Einholung von Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können über alle in der Fußzeile der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten an WebOttf erfolgen.
Zur Durchsetzung der Beseitigung von Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann sich an die in Niedersachsen zuständige Marktüberwachungsbehörde für Wirtschaftsakteure gewandt werden. Bei Erstellung dieser Erklärung hatte das Land Niedersachsen zwar eine zuständige Stelle für die Websites öffentlicher Stellen bestimmt, die Bestimmung einer zuständigen Stelle für die Websites von Wrtschaftsakteuren war jedoch noch nicht erfolgt. Entsprechend kann in dieser Erklärung weder die insoweit zuständige Stelle angegeben, noch das Durchsetzungsverfahren beschrieben werden.